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AGB

Die Kalkulation legt sämtliche bei Angebotserstellung bekannten Informationen zugrunde und setzt einen ungehinderten Montageverlauf voraus. Nicht durch uns entstehende Verzögerungen des Bauzeitenplans oder inhaltliche Änderungen können zu einer Veränderung der Kalkulation führen. Der Auftraggeber stellt kostenfrei Stromanschlüsse nach Bedarf. Der Auftraggeber stellt kostenfrei ab Aufbaubeginn bis Abbauende gesicherte oder bewachte Parkplätze nach Bedarf. Der Auftraggeber stellt kostenfrei von Aufbaubeginn bis Abbauende ein warmes Vollcatering. Der Auftraggeber stellt falls erforderlich Hotelübernachtungen wie benötigt. (Einzelzimmer, mind. 3 Sterne Kategorie in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort) Wird ein bestätigter Auftrag oder Teile eines bestätigten Auftrages storniert, stellen wir dem Auftraggeber folgende Stornokosten in Rechnung:

- Ab Auftragsbestätigung 30% des Auftragswertes

- Bis 28 Tage vor Veranstaltungs-/Mietbeginn 50% des Auftragswertes

- Bis 14 Tage vor Veranstaltungs-/Mietbeginn 70% des Auftragswertes

- Bis 7 Tage vor Veranstaltungs-/Mietbeginn 100% des Auftragswertes

Unabhängig davon, stellen wir sämtliche uns bis zur Stornierung entstandenen Kosten in Rechnung. Während der gesamten Einbringdauer, übernimmt der Mieter die Sicherung und Bewachung der am Veranstaltungsort eingebrachten Technik, sowie die Haftung für alle, auch durch Dritte verursachte Schäden, insbesondere bei Verlust durch Diebstahl. Dies gilt auch bei Anwesenheit unserer Mitarbeiter. Reise- und Übernachtungskosten bei Vor-Ort-Terminen, Vorgesprächen und Kundenterminen werden dem Auftraggeber nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Beim Austausch von namentlich benanntem Personal durch Krankheit oder höhere Gewalt, verbleiben alle anfallenden Kosten für Stornierungen, Änderungen oder Umbuchungen von Reise- oder Übernachtungskosten beim Auftraggeber. Einsatztage beziehen sich auf maximal 10 Arbeitsstunden. Bei Nachtarbeit (23.00 Uhr - 06.00 Uhr) erfolgt ein Aufschlag von 30%. Bei mehr als 2 Stunden Nachtarbeit, wird der 30% Zuschlag auf die gesamte Arbeitszeit fällig.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wismar.

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